Das deutsche Urheberrecht schützt primär den Urheber eines Werkes.
Der Schutz gilt in der Bundesrepublik als absolutes Recht, das sich generell nicht übertragen lässt und bestenfalls vererbt werden kann. Innerhalb der Europäischen Union existieren durchaus ähnliche Rechtsstandards, aber auch weltweit ist der Schutz eigener Werke weitestgehend gewährleistet.
Einräumen (gegenüber dem Auftraggeber) kann der Urheber ausschließlich die »Nutzungsrechte und gewerbliche Schutzrechte an seinem Werk. Außerdem hat der Urheber das Recht, im Zusammenhang mit seinem Werk genannt zu werden und kann selbst über die Art und Position des Nachweises entscheiden.
Näheres regelt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).