Ein Warenzeichen ist eine Art »Logo, das exklusiv für ein Produkt entwickelt und verwendet wird.
Der Anlass zur offiziellen Kennzeichnung muss nicht immer unter einem positiven Vorzeichen stehen. Im Jahr 1887 etwa beschließt die englische Regierung, dass sämtliche aus dem deutschen Reich eingeführten Waren mit dem Zusatz „Made in Germany“ zu versehen sind. Von der späteren Erfolgsgeschichte der Auszeichnung ahnt damals kaum jemand. Die besorgten Briten fürchten vor allem die unbeliebte Konkurrenz der vermeintlich minderwertigen deutschen Waren.
Unter das heutige Markengesetz (MarkenG) fallen nicht nur Waren, sondern auch Dienstleistungen.